6.1.15. Schadensfall

Gespeichert von Schuefi am Di., 06.10.2020 - 08:13

Alle Schäden sind sofort dem Hauswart zu melden. Nach Feuer, Wasser, Hagel, Sturm, Erdbeben oder Vandalenakten wird, unabhängig von der Grösse des Schadens, der Raum mit dem Geld der Gebäudeversicherung, wie von der Versicherung vorgesehen, wieder gleichwertig wiederhergestellt. Verzichtet der TräVe auf den Wiederaufbau oder sieht er eine ganz andere Raumaufteilung vor, ist der Mieter für seine belegbaren und vom TräVe bewilligten Investitionen zu entschädigen.