6.1.07. Übernahme von Mietobjekten

Gespeichert von Schuefi am Di., 06.10.2020 - 08:03

Das Mietobjekt wird in sauberem und aufgeräumtem Zustand übernommen. Die Schlüssel werden vom Mietwesen-Verantwortlichen an die Mietenden ausgehändigt. Wie üblich untersteht jeder Mieter der Sorgfaltspflicht. Bei Antritt der Mietsache wird der Ausbauzustand in einem Standardprotokoll festgehalten, der Mieter erstellt innert 30 Tagen eine Mängelliste zuhanden der Verwaltung, falls er solche findet.