Das Mietobjekt wird in sauberem und aufgeräumtem Zustand übernommen. Die Schlüssel werden vom Mietwesen-Verantwortlichen an die Mietenden ausgehändigt. Wie üblich untersteht jeder Mieter der Sorgfaltspflicht. Bei Antritt der Mietsache wird der Ausbauzustand in einem Standardprotokoll festgehalten, der Mieter erstellt innert 30 Tagen eine Mängelliste zuhanden der Verwaltung, falls er solche findet.
- 1.0. Vorwort
- 1. Die Kulturfabrik Wetzikon – ein Überblick
- 2. Die Liegenschaft und die verschiedenen Räume
- 3. Die operative Organisation der Kulturfabrik
- 4. Mitgliedschaft im Verein Trägerschaft
- 5. Arbeiten in der Kulti - Pflichtenhefte
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6. Wohnen und Wirken in der Kulti - Mietwesen
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6.1. Vermietung von Mietobjekten
- 6.1.01. Ausschreibung von Mietobjekten
- 6.1.02. Anforderungen an MietbewerberInnen
- 6.1.03. Aufnahme-Prozedere
- 6.1.04. Götti-Begleitung für NeumieterInnen
- 6.1.05. Info-Mäppli für NeumieterInnen
- 6.1.06. Mietvertrag
- 6.1.07. Übernahme von Mietobjekten
- 6.1.08. Anmelden
- 6.1.09. Untermiete
- 6.1.10. Nutzungszweck von gemieteten Räumen
- 6.1.11. Sorgfaltspflicht
- 6.1.12. Ein- und Umbauten
- 6.1.13. Investitionen
- 6.1.14. Wertvermehrung
- 6.1.15. Schadensfall
- 6.2. Mietzins
- 6.3. Mahnwesen/Betreibungen/Kündigung
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6.1. Vermietung von Mietobjekten
- 7. Austausch in der Kulti – Kommunikationsgefässe
- 8. Handeln in schwierigen Situationen - Verwarnung und Hausverbote
- 9. Finanzen