Eine Wertvermehrung ist alles, was einen Raum aufwertet oder verbessert, es sei denn, es ist nicht fachgerecht oder billig ausgeführt oder dient nur dem Eigennutz (Zwischenwände, Dekorelemente etc.). Entscheidend ist die Qualität von Isolation, Decken, Wänden, Böden, Fenster Wasser- und Strominstallation, Telefonanschluss und Heizung. Wertvermehrende Investitionen von Seiten der Mietenden sollten schriftlich festgehalten werden („Mietvertrag-Beiblatt“, Bauordner). Bei Mieterwechsel besteht für den TräVe die Möglichkeit, den Raum neu zu bewerten und die Miete anzupassen.
- 1.0. Vorwort
- 1. Die Kulturfabrik Wetzikon – ein Überblick
- 2. Die Liegenschaft und die verschiedenen Räume
- 3. Die operative Organisation der Kulturfabrik
- 4. Mitgliedschaft im Verein Trägerschaft
- 5. Arbeiten in der Kulti - Pflichtenhefte
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6. Wohnen und Wirken in der Kulti - Mietwesen
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6.1. Vermietung von Mietobjekten
- 6.1.01. Ausschreibung von Mietobjekten
- 6.1.02. Anforderungen an MietbewerberInnen
- 6.1.03. Aufnahme-Prozedere
- 6.1.04. Götti-Begleitung für NeumieterInnen
- 6.1.05. Info-Mäppli für NeumieterInnen
- 6.1.06. Mietvertrag
- 6.1.07. Übernahme von Mietobjekten
- 6.1.08. Anmelden
- 6.1.09. Untermiete
- 6.1.10. Nutzungszweck von gemieteten Räumen
- 6.1.11. Sorgfaltspflicht
- 6.1.12. Ein- und Umbauten
- 6.1.13. Investitionen
- 6.1.14. Wertvermehrung
- 6.1.15. Schadensfall
- 6.2. Mietzins
- 6.3. Mahnwesen/Betreibungen/Kündigung
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6.1. Vermietung von Mietobjekten
- 7. Austausch in der Kulti – Kommunikationsgefässe
- 8. Handeln in schwierigen Situationen - Verwarnung und Hausverbote
- 9. Finanzen