Untervermietungen müssen von der Verwaltung genehmigt werden. Der Mietende muss seine Untermieter*innen der Verwaltung melden und sie müssen sich an der VV vorstellen. Untermieter*innen übernehmen bei Abwesenheit des Hauptmietenden dessen Pflichten und Rechte. WGs haben Selbstkonstituierungsrecht. Dies gilt auch für die Bewohner*innen der Wagenstrasse. Der Mietvertrag (samt Zusatzvertrag) des Hauptmietenden mit dem TräVe ist auch bindend für alle Untermieter*innen.
Untermieter*innen, die dauerhaft in Untermiete wohnen (WG) sind ebenfalls Mitglied der Trägerschaft und zahlen den monatlichen Verwaltungsbeitrag sowie den jährlich anfallenden Mitgliederbeitrag.