6.1.12. Ein- und Umbauten

Gespeichert von Schuefi am Di., 06.10.2020 - 08:10

Der Trägerschaftsverein ist für die «Hülle» der Gebäude, d.h. Dach, bestehende Fassaden, Fenster, tragende Innenwände, bestehende Gas- und Wasseranschlüsse bis in die Räume, Strom bis und mit Sicherungskasten und bei bestimmten Räumen für die Heizung zuständig. Der Innenausbau ist finanziell Sache der Mietenden.

Für gravierende Veränderungen an Umgebung und Gebäuden ist die Einwilligung von Nachbarn, Verwaltung oder VV einzuholen. Ein- und Umbauten bedürfen grundsätzlich der Bewilligung der Verwaltung. Unbewilligte bauliche Veränderungen sind durch den Mieter wieder zu entfernen. Bei jedem Ein- oder Ausbau ist festzulegen, was bei einem allfälligen Mieterwechsel damit passieren soll. Jede Veränderung hat die Sicherheit von Mensch, Tier und Gebäude zu gewährleisten.