MietbewerberInnen werden anhand der eingereichten Unterlagen in der VV-Einladung vorgestellt. Die Verwaltung hat Vorschlagsrecht. An der VV müssen die BewerberInnen anwesend sein und sich nochmals kurz selber vorstellen. Aufnahme in den Trägerschaftsverein und Absegnung des Mietverhältnisses erfolgen per Abstimmung durch die VV. Sind es mehrere Bewerbungen für nur einen Raum, gilt das einfache Mehr. Bei mehr als zwei Bewerbungen scheidet diejenige mit den wenigsten Stimmen als erste aus. Während der Abstimmung verlassen die BewerberInnen den Raum. Der Bescheid wird ihnen nachträglich mitgeteilt.
- 1.0. Vorwort
- 1. Die Kulturfabrik Wetzikon – ein Überblick
- 2. Die Liegenschaft und die verschiedenen Räume
- 3. Die operative Organisation der Kulturfabrik
- 4. Mitgliedschaft im Verein Trägerschaft
- 5. Arbeiten in der Kulti - Pflichtenhefte
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6. Wohnen und Wirken in der Kulti - Mietwesen
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6.1. Vermietung von Mietobjekten
- 6.1.01. Ausschreibung von Mietobjekten
- 6.1.02. Anforderungen an MietbewerberInnen
- 6.1.03. Aufnahme-Prozedere
- 6.1.04. Götti-Begleitung für NeumieterInnen
- 6.1.05. Info-Mäppli für NeumieterInnen
- 6.1.06. Mietvertrag
- 6.1.07. Übernahme von Mietobjekten
- 6.1.08. Anmelden
- 6.1.09. Untermiete
- 6.1.10. Nutzungszweck von gemieteten Räumen
- 6.1.11. Sorgfaltspflicht
- 6.1.12. Ein- und Umbauten
- 6.1.13. Investitionen
- 6.1.14. Wertvermehrung
- 6.1.15. Schadensfall
- 6.2. Mietzins
- 6.3. Mahnwesen/Betreibungen/Kündigung
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6.1. Vermietung von Mietobjekten
- 7. Austausch in der Kulti – Kommunikationsgefässe
- 8. Handeln in schwierigen Situationen - Verwarnung und Hausverbote
- 9. Finanzen