6.1.10. Nutzungszweck von gemieteten Räumen

Gespeichert von Schuefi am Di., 06.10.2020 - 08:08

Der Nutzungszweck wird bei der Vergabe genau umschrieben. Bei dessen Nichteinhaltung erfolgt Vereinsausschluss (=Kündigung). Umnutzungsanträge sind an die Verwaltung einzureichen und können von dieser abgelehnt werden. Bei grundlegenden Nutzungsänderungen ist die VV zu konsultieren.