Hausflure und Eingänge sind kein Stauraum. Brennholz muss im eigenen Raum oder draussen gelagert werden. Die Fluchtwege müssen frei bleiben! Die Beteiligung am Reinigungsturnus von gemeinsam genutzten Räumen wird vorausgesetzt. Die Anweisungen der Hauswartung/Verwaltung sind zu befolgen.
- 1.0. Vorwort
- 1. Die Kulturfabrik Wetzikon – ein Überblick
- 2. Die Liegenschaft und die verschiedenen Räume
- 3. Die operative Organisation der Kulturfabrik
- 4. Mitgliedschaft im Verein Trägerschaft
- 5. Arbeiten in der Kulti - Pflichtenhefte
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6. Wohnen und Wirken in der Kulti - Mietwesen
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6.1. Vermietung von Mietobjekten
- 6.1.01. Ausschreibung von Mietobjekten
- 6.1.02. Anforderungen an MietbewerberInnen
- 6.1.03. Aufnahme-Prozedere
- 6.1.04. Götti-Begleitung für NeumieterInnen
- 6.1.05. Info-Mäppli für NeumieterInnen
- 6.1.06. Mietvertrag
- 6.1.07. Übernahme von Mietobjekten
- 6.1.08. Anmelden
- 6.1.09. Untermiete
- 6.1.10. Nutzungszweck von gemieteten Räumen
- 6.1.11. Sorgfaltspflicht
- 6.1.12. Ein- und Umbauten
- 6.1.13. Investitionen
- 6.1.14. Wertvermehrung
- 6.1.15. Schadensfall
- 6.2. Mietzins
- 6.3. Mahnwesen/Betreibungen/Kündigung
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6.1. Vermietung von Mietobjekten
- 7. Austausch in der Kulti – Kommunikationsgefässe
- 8. Handeln in schwierigen Situationen - Verwarnung und Hausverbote
- 9. Finanzen