6.1.11. Sorgfaltspflicht

Gespeichert von Schuefi am Di., 06.10.2020 - 08:09

Hausflure und Eingänge sind kein Stauraum. Brennholz muss im eigenen Raum oder draussen gelagert werden. Die Fluchtwege müssen frei bleiben! Die Beteiligung am Reinigungsturnus von gemeinsam genutzten Räumen wird vorausgesetzt. Die Anweisungen der Hauswartung/Verwaltung sind zu befolgen.