6.1.01. Ausschreibung von Mietobjekten

Gespeichert von Schuefi am Di., 06.10.2020 - 07:48

Prinzipiell ist jeder frei werdende Raum auszuschreiben, auch wenn Kulti-interne AnwärterInnen vorhanden sind. So ist gewährleistet, dass auch aussenstehende Personen neu in die Kulti kommen können. Bisher erfolgte die Ausschreibung über Inserate im A-Bulletin und Bekanntgabe über die Kulti-Homepage. Die Raumausschreibung muss mit klar ersichtlichem, verbindlichem Nutzungszweck erfolgen. 

Allfällige UntermieterInnen, die gewillt sind, den betreffenden Haupt-Mietvertrag zu übernehmen (WGs, Musikräume) können dies in Absprache mit der Verwaltung tun. In diesem Fall wird der Raum nicht ausgeschrieben. WG-Zimmer werden, wenn überhaupt, von den WGs selber ausgeschrieben, nicht von der Verwaltung.

Auch die BewohnerInnen der Wagenstrasse suchen selber nach neuen MitmieterInnen (insgesamt 8 bis 9 Plätze, je nach Grösse der platzierten Wagen).