4.6.4. Gartenaction-Teilnahme

Gespeichert von Schuefi am Di., 06.10.2020 - 06:49

Die Teilnahme an der Gartenaction ist für alle Mitglieder Pflicht. Ein VV-Beschluss besagt, dass es Sache der gesamten Mieterschaft ist (nicht die der Hauswartung), die Umgebung (= Garten) der Kulti an der sogenannten „Garten-Aktion“ in Stand zu halten. Ausgenommen sind die Aktiven der öffentlichen Vereine und der Verwaltung.

Die Möglichkeiten sich für die Kulti nützlich zu machen sind vielseitig: nebst den Garten- und Aufräumarbeiten gibt es eine Vielzahl von Reparatur-, Renovations- und kleineren Bauarbeiten. Der Aktions-Tag wird einmal im Frühjahr und einmal im Spätherbst durchgeführt. Die Durchführung obliegt der Hauswartung. Sie stellt eine Liste der anstehenden Arbeiten zusammen: Um Material und Werkzeug insbesondere für grössere Projekte besser organisieren zu können, ist eine verbindliche schriftliche oder mündliche Anmeldung erforderlich. Grosse Gemeinschaftsaktionen werden an Verwaltungssitzung und VV geplant.

Im Falle einer Verhinderung wird eine Abmeldung bei der Hauswartung erwartet, welche den Betreffenden eine Ersatzarbeit zuweisen wird. Sollten sich die Absenzen häufen, kann die VV eine Aussprache verlangen.