4.6.2. Pünktliches Zahlen der Miete

Gespeichert von Schuefi am Di., 06.10.2020 - 06:47

Die Miete ist pünktlich bis Ende des laufenden Monats für den kommen Monat voraus zu zahlen. Bei Nichtbezahlen der Miete tritt das Mahnverfahren (siehe Mahnwesen/Betreibungen/Kündigung) in Kraft. Sollte die pünktliche Mietzahlung im äussersten Ausnahmefall einmal nicht möglich sein, ist unverzüglich die Verwaltung zu kontaktieren um eine mögliche Lösung zu finden.