4.4. Mitgliederbeitrag

Gespeichert von Schuefi am Di., 06.10.2020 - 06:37

Der Jahresbeitrag darf den Betrag von Fr. 100.- nicht überschreiten. Die Jahresbeiträge für juristische Personen sind im Kulti-Handbuch geregelt *, dürfen jedoch den Betrag von Fr. 500.- nicht übersteigen. Die Höhe des Beitrages wird von der letzten Vollversammlung im Jahr für das nachfolgende Jahr festgelegt. Der Mitgliederbeitrag für 2023 beträgt Fr. 50.-.