4.6.1. VV-Teilnahme

Gespeichert von Schuefi am Di., 06.10.2020 - 06:46

Die Teilnahme an vier von sechs VVs jährlich ist für alle TräVe-Mitglieder Pflicht, um an der Entscheidungsfindung und somit an der Verantwortung teilzuhaben. Die VV-Einladung wird drei Wochen vor dem Termin verschickt. Im Verhinderungsfall besteht die Möglichkeit sich bei der Verwaltung abzumelden. Die Entschuldigung muss im Voraus, mündlich oder schriftlich beim Aktuariat oder Bürojob erfolgen. Falls sich bei einem Mitglied die entschuldigten Absenzen häufen, kann die Verwaltung eine Aussprache verlangen.