4.3. Verlust der Mitgliedschaft

Gespeichert von Schuefi am Di., 06.10.2020 - 06:36

Das Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrags führt zum Verlust der Mitgliedschaft.

Grobe Verstösse gegen Artikel 2 der TräVe-Statuten ziehen für Aktiv- und Passivmitglieder, Verletzungen der Pflichten gemäss Artikel 4 der TräVe-Statuten für Aktivmitglieder ein Ausschlussverfahren durch die VV nach sich.  

Eigenmächtige Nutzungsänderungen der gemieteten Räumlichkeiten führen zwingend zum Ausschluss.

Verlust der Aktivmitgliedschaft führt automatisch zur Kündigung des Mietverhältnisses. (vgl. 4.6.1.) *