Das Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrags führt zum Verlust der Mitgliedschaft.
Grobe Verstösse gegen Artikel 2 der TräVe-Statuten ziehen für Aktiv- und Passivmitglieder, Verletzungen der Pflichten gemäss Artikel 4 der TräVe-Statuten für Aktivmitglieder ein Ausschlussverfahren durch die VV nach sich.
Eigenmächtige Nutzungsänderungen der gemieteten Räumlichkeiten führen zwingend zum Ausschluss.
Verlust der Aktivmitgliedschaft führt automatisch zur Kündigung des Mietverhältnisses. (vgl. 4.6.1.) *