4.2. Passivmitgliedschaft

Gespeichert von Schuefi am Di., 06.10.2020 - 06:35

Passivmitglied des Vereins können sowohl natürliche wie auch juristische Personen werden, welche  den Sinn und Zweck des TräVe (Artikel 2) mittragen und durch einen Gönnerbeitrag den Verein unterstützen möchten. Die Passivmitgliedschaft beinhaltet kein Stimmrecht und ist nicht an die Pflichten der Aktivmitgliedschaft gebunden. Passivmitglieder erhalten die Protokolle der Vollversammlungen und Verwaltungssitzungen.