Kommt es zu einem Streit, in den TräVe-Mitglieder involviert sind, soll kein sofortiges Hausverbot erfolgen, sondern die Angelegenheit an die VV zur Schlichtung übergeben werden. Die Berechtigten können als sofortige Massnahme eine Verwarnung erteilen, das weitere Vorgehen wird dann aber durch die VV geregelt.