8.2.1. Vorgehen bei Hausverboten

Gespeichert von Schuefi am Di., 06.10.2020 - 08:59

Ein Hausverbot kann von der Kulti, ohne Rückgriff auf die Polizei, selbst erstellt werden. Hausverbote können befristet oder unbefristet sein.

Bei wiederholten Verstössen folgen auf

Verwarnung ein 3-monatiges Hausverbot

3-monatiges Hausverbot ein unbefristetes Hausverbot.

Wenn die Toleranzgrenze überschritten wird…

1) Weitere Kulti-Leute hinzuziehen (Leute direkt vor Ort ansprechen, Security herbeiholen)

2) Täterschaft darauf hinweisen, dass sie gegen die Hausordnung verstossen haben

3) Wenn möglich ohne Polizei Verwarnungs- oder Hausverbotformular ausfüllen (Angaben: betroffene Person, Grund, Gültigkeitsdauer)

4) Wenn möglich das Formular von der Täterschaft unterzeichnen lassen

5) Die Kulti-Person, die das Formular ausfüllt, muss es ebenfalls unterzeichnen

6) Wenn die Täterschaft die Unterschrift verweigert, muss eine zweite Person der Kulti das Formular zusätzlich unterzeichnen (ZeugIn)

7) Hausverbot kopieren, Kopie an die Täterschaft aushändigen, 2. Kopie an Stadtpolizei Wetzikon senden. Das originale Hausverbot muss unbedingt im Büro im Hausverbotsordner abgelegt werden

8) Das Hausverbot wird in die „Black-List“ der Website eingetragen (Bürojob).

9) Konnte das Hausverbot nicht an die Täterschaft ausgehändigt werden, obliegt es der Bürostelle eine Kopie des Formulars umgehend eingeschrieben per Post mit Rückantwortschein der Täterschaft zuzustellen.

10) Bei Retournierung des Briefes muss dieser zusammen mit einer Kopie des Couverts der Polizei geschickt und das Originalcouvert im Hausverbotsordner abgelegt werden

 

Die Vergabe jeder Sanktion muss an möglichst alle Kulti-Leute kommuniziert werden:

- „Black-List“-Eintrag auf der Kulti-Homepage (Büro)

- Liste im Hausverbots-Ordner im Büro (Büro)

- Thematisieren an den Sitzungen (Sitzungsleitung)

- Vermerk im Verwaltungssitzungs-Protokoll (Aktuar)

- Mündlich weiterverbreiten (Alle)

 

Wenn eine Person mit Hausverbot dennoch auf dem Platz erscheint…

Sofort Anzeige erstatten, wenn möglich mit Zeugen. Dazu ist ein persönliches Erscheinen auf dem Posten der Stadtpolizei Wetzikon erforderlich.