8.2.2. Geltungsbereich von Hausverboten *

Gespeichert von Schuefi am Di., 06.10.2020 - 09:01

Laut Art. 86 StGB gilt ein Hausverbot für das ganze Gelände.

Spezialfall Mieter: Dürfen wir aufgrund eines Vorfalls im öffentlichen Teil einem (Unter-)Mieter den Zutritt zum ganzen Gelände und somit zu seinen gemieteten Räumlichkeiten verbieten? Dürfen wir ein Hausverbot nur für den öffentlichen Teil aussprechen bei welchem der Mieter weiterhin den privaten Teil betreten darf? *