Nicht toleriert wird…
- Physische Gewalt
- Bedrohung
- Waffen
- Aggressives und beleidigendes Verhalten
- Handel von Drogen
- Sexuelle Belästigung
- Diebstahl
- Sachbeschädigung / Vandalismus
Zuwiderhandlungen gegen die oben aufgeführten Punkte haben je nach Härtegrad folgende Konsequenzen:
- Verwarnung
- Hausverbot für 3 Monate
- Hausverbot unbefristet
Die Feststellung des Härtegrades liegt im Ermessen der Personen, welche die Sanktion ausstellen. Die ausgestellten Formulare werden kopiert und das Original im Hausverbotsordner im Büro abgelegt, sowie in die „Black-List“ auf der Homepage eingetragen.