4.5.1. Stimmrecht

Gespeichert von Schuefi am Di., 06.10.2020 - 06:40

Jedes Aktivmitglied hat grundsätzlich eine Stimme in der Vollversammlung. Jedes Mitglied hat passives und aktives Stimmrecht, das heisst es kann wählen und gewählt werden, sich also zum Beispiel um ein Amt in der Verwaltung bewerben.

Das Stimmrecht der MieterInnen ist an den Mitgliederbeitrag gebunden.

Auch bei den WGs werden die Mitgliederbeiträge und somit das Stimmrecht an jede Person separat vergeben (nicht wie beim Verwaltungsbeitrag).

Bei den Musikräumen und Ateliers hingegen werden je zwei Mitgliederbeiträge entrichtet, was zwei Stimmberechtigte pro Raum ergibt. Auf Wunsch können auch weitere RaumbenutzerInnen ein Stimmrecht erwerben, indem sie Mitglied werden und den Pflichten nachkommen. 

Bei den öffentlichen Vereinen sind alle aktiven Vereinsmitglieder, wenn in der aktuellen Mitgliederliste verzeichnet, einzeln stimmberechtigt. Die Aktivmitgliederlisten müssen jeweils auf dem neusten Stand vorliegen.

Weitere Infos bzgl. Abstimmungsverfahren siehe Kapitel  3.1.3 Beschlussfassung