3.1.5. Kompetenzen und Pflichten der Vollversammlung

Gespeichert von Schuefi am Di., 06.10.2020 - 05:50

Die Vollversammlung ist oberstes Organ des TräVe. Sie ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich durch die Statuten oder einen VV-Beschluss an ein anderes Organ delegiert sind.

Insbesondere hat sie folgende Kompetenzen:

a) Neuaufnahme und Ausschluss von Aktiv- und Passivmitgliedern

b) MietbewerberInnen werden anhand der eingereichten Unterlagen in der VV-Einladung

vorgestellt. Die Verwaltung hat Vorschlagsrecht. An der VV müssen die BewerberInnen anwesend sein und sich nochmals kurz selber vorstellen. Aufnahme in den Trägerschaftsverein und Absegnung des Mietverhältnisses erfolgen durch die VV. Sind es mehrere Bewerber für nur einen Raum, wird an VV über die Vergabe abgestimmt. Die Bewerber stellen sich nacheinander vor und verlassen dann die Sitzung. Der Bescheid wird ihnen nachträglich mitgeteilt.

c) Wahl und Absetzen der Mitglieder der Verwaltung

d) Abnahme des Rechenschaftsbericht, der Jahresrechnung und des Budgets der Verwaltung

e) Jährliches Festsetzen der Aktiv- und Passivmitgliederbeiträge

f) Erlass und Bestätigung von Änderungen des Kulti-Handbuchs. Die Ausformulierung der Änderungen obliegt der Verwaltung.

g) Schlichten von Streitfällen. Im Falle von Auseinandersetzungen mit unerwünschten/schwierigen Gästen kann auf das Merkblatt Handeln in schwierigen Situationen - Verwarnung und Hausverbote zurückgegriffen werden. Handelt es sich um Auseinandersetzungen in die MieterInnen involviert sind, gilt das unter Hausverbote bei TräVe-Mitgliedern aufgeführte Vorgehen.

h) Änderung der Statuten, in Zweidrittelmehrheit

i) Einsetzung von Arbeitsgruppen und Festlegung von deren Kompetenzen (z. B: für Bauprojekte, spezielle Anlässe etc.)