3.1.3. Beschlussfassung

Gespeichert von Schuefi am Di., 06.10.2020 - 05:40

Bei der Beschlussfassung durch die VV wird ein Konsens angestrebt. Wird kein Konsens erzielt, entscheidet das relative Mehr, sofern die Statuten nichts anderes vorschreiben. Über die Beschlüsse und inhaltlichen Diskussionen der VV wird Protokoll geführt. Im Härtefall, wenn kein Konsens zwischen Mitgliedern der öffentlichen Vereine und den privaten MieterInnen erzielt werden kann, tritt die Prozentklausel in Kraft; dabei erhalten die öffentlichen Vereine 51%, die privat Mietenden 49% des gesamten Stimmengewichts. In diesem Falle müssen die stimmberechtigten Aktivmitglieder der öffentlichen Vereine entweder an der VV selbst oder an einer Zwischensitzung bis zur nachfolgenden VV einen einstimmigen Beschluss fassen, der dann das relative Mehr erhält.