Vier der VVs sind jährlich für alle TräVe-Mitglieder obligatorisch! Bei zweimaligem unentschuldigtem Fehlen pro Jahr folgt ein Vereinsausschluss. Eine Entschuldigung muss spätestens bis am Vorabend der VV persönlich erfolgen, entweder schriftlich oder mündlich bei der Verwaltung.
- 1.0. Vorwort
- 1. Die Kulturfabrik Wetzikon – ein Überblick
- 2. Die Liegenschaft und die verschiedenen Räume
- 3. Die operative Organisation der Kulturfabrik
- 4. Mitgliedschaft im Verein Trägerschaft
- 5. Arbeiten in der Kulti - Pflichtenhefte
- 6. Wohnen und Wirken in der Kulti - Mietwesen
- 7. Austausch in der Kulti – Kommunikationsgefässe
- 8. Handeln in schwierigen Situationen - Verwarnung und Hausverbote
- 9. Finanzen