Die Einladung hat mindestens 21 Tage vor der Versammlung, unter Bekanntgabe der Traktanden, schriftlich per Post oder e-Mail zu erfolgen.
Jedes Aktivmitglied hat das Recht Anträge zu den Verhandlungsgegenständen in der Traktandenliste zu stellen. Die VV kann auch über einen nicht traktandierten Gegenstand diskutieren und Konsultativabstimmungen durchführen.