Die Räume werden nach einem Nutzungskonzept vorgängig aufgeteilt. Es muss verhindert werden, dass die Kulturfabrik entgegen dem Stiftungszweck vermietet wird. Je nach Lage und Raumqualität wird unterschieden zwischen Wohn- und Arbeitsräumen (oder einer Kombination von Beiden = Wohnatelier). Letztere werden aufgeteilt in Gewerbe, Handwerk, Kunst, Musikübungsräume, öffentlicher Kultur-Teil (Halle, KoKo, Beiz, Büro). Es wird darauf geachtet, dass Räume sinnvoll weitervermietet werden, so dass zum Beispiel ein als Werkstatt eingerichteter Raum wieder als Werkstatt, ein ideales Atelier wieder als Atelier vermietet werden etc.
- 1.0. Vorwort
- 1. Die Kulturfabrik Wetzikon – ein Überblick
- 2. Die Liegenschaft und die verschiedenen Räume
- 3. Die operative Organisation der Kulturfabrik
- 4. Mitgliedschaft im Verein Trägerschaft
- 5. Arbeiten in der Kulti - Pflichtenhefte
- 6. Wohnen und Wirken in der Kulti - Mietwesen
- 7. Austausch in der Kulti – Kommunikationsgefässe
- 8. Handeln in schwierigen Situationen - Verwarnung und Hausverbote
- 9. Finanzen