2.4. Nutzung der Räume

Gespeichert von Schuefi am Do., 20.08.2020 - 00:30

Die Räume werden nach einem Nutzungskonzept vorgängig aufgeteilt. Es muss verhindert werden, dass die Kulturfabrik entgegen dem Stiftungszweck vermietet wird. Je nach Lage und Raumqualität wird unterschieden zwischen Wohn- und Arbeitsräumen (oder einer Kombination von Beiden = Wohnatelier). Letztere werden aufgeteilt in Gewerbe, Handwerk, Kunst, Musikübungsräume, öffentlicher Kultur-Teil (Halle, KoKo, Beiz, Büro). Es wird darauf geachtet, dass Räume sinnvoll weitervermietet werden, so dass zum Beispiel ein als Werkstatt eingerichteter Raum wieder als Werkstatt, ein ideales Atelier wieder als Atelier vermietet werden etc.