2.9. Parkplatzsituation

Gespeichert von Schuefi am Do., 20.08.2020 - 01:37

Auf dem Kulti-Gelände stehen nur eine beschränkte Anzahl Parkplätze zur Verfügung. Nicht eingelöste Fahrzeuge (auch Anhänger) gehören prinzipiell nicht auf das Gelände. Ansonsten ist das Parkieren auf dem Gelände folgendermassen geregelt:


2.9.1. Innenhof
Auf dem ganzen Innenhof einschliesslich Durchgang bei den Briefkästen und Weg zum Weiher herrscht generelles Parkverbot. Ein- und Ausladen gestattet.
Künstler*innen, die im Gästeraum übernachten, können auf dem Vorplatz zwischen Baum und Skulptor parkieren.


2.8.2 Haldenstrasse vor Giesserei/EKG
Dort stehen (bis zum Ausbau der Haldenstrasse) 5 Parkplätze zur Verfügung. Diese müssen unter der Woche zu Geschäftszeiten für die Kund*innen der eingemieteten Gewerbebetriebe (Siebdruck, Schlosserei, Schreinerei, Wagenbau) frei bleiben. Ab Freitagnachmittag ist der Parkplatz vor dem EKG bis Sonntagabend freizuhalten, damit die Künstler*innen, die in der Halle auftreten, ihr Fahrzeug abstellen und ihr Material direkt ein- und ausladen können.


2.8.3. Parkplätze zwischen Glascontainer und Villa
Zwischen Villa und Glascontainer sind 6 Parkplätze vorhanden, einer davon unmittelbar neben der Villa.


2.8.4. Parkplätze bei der Kulti-Halle
Entlang der Bahnschwellen-Rabatte bei der Halle können 2 Fahrzeuge abgestellt werden. Zwischen der Halle und der Haldenstrasse haben mindestens 3 weitere Fahrzeuge Platz.

2.9.2. Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge
Die Durchfahrt für Feuerwehr und Ambulanz muss jederzeit gewährleistet sein. Die Zufahrt zum Innenhof, zum Weiherhaus und zur Wagenstrasse erfolgt über den Vorplatz und den Durchgang bei den Briefkästen. Abends und übers Wochenende ist die Schranke zu schliessen.

Mangels schlüssigem Konzept wird seitens TräVe vorerst generell auf eine Bewirtschaftung der Parkplätze verzichtet.