Die Miete ist im Voraus zu entrichten. Zahlt ein/eine MieterIn nicht termingerecht, startet das Mahnprozedere. Wer mehr als zwei Mieten im Rückstand ist, hat sich unaufgefordert an einer Verwaltungssitzung zu wenden und einen verbindlichen Zahlungsvorschlag zu unterbreiten. Bei chronisch säumigen Mietern kann die Verwaltung eine Vorauszahlung von drei Monatsmieten fordern.
- 1.0. Vorwort
- 1. Die Kulturfabrik Wetzikon – ein Überblick
- 2. Die Liegenschaft und die verschiedenen Räume
- 3. Die operative Organisation der Kulturfabrik
- 4. Mitgliedschaft im Verein Trägerschaft
- 5. Arbeiten in der Kulti - Pflichtenhefte
- 6. Wohnen und Wirken in der Kulti - Mietwesen
- 7. Austausch in der Kulti – Kommunikationsgefässe
- 8. Handeln in schwierigen Situationen - Verwarnung und Hausverbote
- 9. Finanzen