6.2.4. Wohnpauschale

Gespeichert von Schuefi am Di., 06.10.2020 - 08:25

Die Energie- und Unterhaltskosten für Gemeinschaftsbad und Gemeinschaftsküche (z.B. Strom für Waschmaschine, Heizung und Boiler) werden anteilsmässig den betroffenen MieterInnen in Rechnung gestellt. Die Pauschale wird monatlich mit der Miete fällig und bezieht sich auf die Anzahl Personen pro Mieteinheit. (Beispiel: Wohnen in einem Raum vier Personen, so bezahlen sie die Pauschale auch viermal.).

Es gelten folgende Ansätze:

- Wohnpauschale 1: nur Waschmaschine Fr. 10.–

- Wohnpauschale 2: Waschmaschine und Bad Fr. 20.–

- Wohnpauschale 3: Waschmaschine, Bad und Küche Fr. 30.–

- Es sind auch andere Kombinationen denkbar. Pro Benutzungselement fallen Kosten von Fr. 10.- an.