6.2.6. Strom

Gespeichert von Schuefi am Di., 06.10.2020 - 08:27

Viele Räume haben einen eigenen Stromzähler. Deren Mieter müssen sich bei der Gemeinde anmelden und bei Auszug wieder abmelden.

Andere Räume werden über Unterzähler ab einem TräVe-EW-Zähler erfasst. Bei diesen Räumen erfolgt eine jährliche Weiterverrechnung der Stromkosten des TräVe an die betreffenden Mieter. Von ihnen kann eine monatliche Akontozahlung an den TräVe erfolgen, damit sie nicht die gesamten Stromkosten auf einmal begleichen müssen.

Änderungen an der Stromversorgung (z.B. stärkere Sicherungen) müssen durch die Mieter selber finanziert werden. Das Ändern von Strominstallationen ist mit dem Kulti-Elektriker oder dem Hauswart abzusprechen.

Jeder Raum, der als Atelier, Musik- Gewerbe- oder Wohnraum vermietet wird, ist vom TräVe mit einer Zuleitung von 1 x 13 A ab Hauptverteilung und einem Unterverteilungs-Kleintableau im Raum ausgerüstet. Diese Grundausstattung ist Eigentum des TräVe (bzw. Stiftung) und ihre Instandhaltung wird vom TräVe finanziert. Alles, was darüber hinaus an Elektro-Installationen eingebaut wird, ist Sache der Mietenden, welche auch die Installations- und allfällige Reparaturkosten selber tragen müssen. Räume im Kulturtrakt unterliegen nicht dieser Regelung.

Die Kosten für die regelmässige obligatorische Elektro-Kontrolle werden generell vom TräVe als Vermieter übernommen. Die Mieterinnen müssen für die Kontrolle ungehinderten Zugang zu den Räumen gewährleisten.