1.6.1. Sinn und Zweck

Gespeichert von Schuefi am Do., 20.08.2020 - 00:24

Zweck des TräVe ist die Nutzung der Liegenschaft “Kulturfabrik“ an der Zürcherstrasse 40 und 42 in Wetzikon nach folgenden Grundsätzen:

  • Die Räume stehen für kulturelles, soziales und gewerbliches Wirken zur Verfügung. Das Gestalten der Entscheidungsprozesse und der internen Strukturen ist ein Teil des kulturellen Wirkens. Ebenso ist dem Verein die Förderung der Gemeinschaftsfähigkeit ein Anliegen.
  • Der Verein ist nicht gewinnorientiert, er strebt eine kostendeckende Arbeit an. Kulturell und öffentlich genutzter Raum ist möglichst günstig zu vermieten.
  • Die Kulturfabrik soll als Kultur- und Begegnungszentrum erhalten bleiben, wobei der Kulturtrakt durch zweckgebundene Vereine öffentlich genutzt wird. Weiter gibt es Ateliers, Übungsräume, Gewerberäume und Wohnräume, die nur von Aktivmitgliedern des TräVes gemietet werden können.
  • Die gemeinschaftliche Verwaltung des Vereins durch die Aktivmitglieder ist Teil des Vereinszwecks.
  • Vermietung der Räumlichkeiten im Sinne der Zweckbestimmung
  • Unterhalt, Sanierung und Verwaltung der Liegenschaft
  • Vertretung gegenüber der Öffentlichkeit und den Behörden