1.5.2. Stiftungsrat

Gespeichert von Schuefi am Do., 20.08.2020 - 00:20

Der Stiftungsrat setzt sich aus acht Mitgliedern zusammen. Sechs davon werden jeweils von der Vollversammlung des TräVe gestellt und alle zwei Jahre neu gewählt. Es wäre wünschenswert, wenn die Vertreter des TräVe auch die im TräVe vorhandenen Parteien vertreten würden (zwei Stiftungsräte für den öffentlichen Teil, je einer für Gewerbe, Bewohner und Künstler/Ateliers). Zwei Stiftungsräte stellt die Stadt, wobei einer der beiden immer der Finanzvorstand der Stadt ist.

Siehe Anhang Mietvertrag zwischen Stiftung und Verein Trägerschaft.