9.2. Subvention des Kulturtrakts durch externe Beiträge

Gespeichert von Schuefi am Di., 06.10.2020 - 09:05

Finanzielle Beiträge der Stadt Wetzikon können die öffentlichen Vereine gemeinsam wie folgt beantragen: die Beiträge erfolgen wiederkehrend jeweils für eine Legislaturperiode von vier Jahren. Sie müssen aber jährlich beantragt und begründet werden. Dies beinhaltet das Vorlegen der Jahresbudgets des Folgejahres im Herbst. Weiter müssen Jahresberichte und -Abschlüsse sowie Belegung von Defiziten und Gratisarbeit eingereicht werden.