Kündigungsgründe
- Nichteinhaltung des Nutzungszwecks.
- Ausstehende Mietzahlungen auch nach zwei Mahnungen und einer Kündigungsandrohung nicht beglichen, keine Abzahlungsvorschläge eingereicht.
- Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen an der VV (siehe Regelung VV-Anwesenheitspflicht, Vorgehen bei vermehrtem unentschuldigten Fehlen, Rekurs an der VV etc.).
Die Verwaltung muss eine erfolgte Kündigung an der VV mitteilen. Rekurse laufen über das Mietgericht. * Rekursrecht an der VV??