6.3.1. Prozedere Mahnwesen *

Gespeichert von Schuefi am Di., 06.10.2020 - 08:31

Ist die Mietzahlung des letzten Monats per Mitte/Ende des folgenden Monats nicht eingetroffen, wird die erste Mahnung (Zahlungserinnerung) verschickt. Ist per Ende des darauf folgenden Monates immer noch keine Mietzahlung eingetroffen, wird die zweite Mahnung verschickt. Nach dem dritten Monat und zwei Mahnungen, wird bei weiterhin ausbleibender Mietzahlung eine Kündigungsandrohung verschickt. Bleibt die Mietzahlung auch nach der Kündigungsandrohung aus und ist auch keine Kontaktaufnahme des betreffenden Mieters mit der Verwaltung erfolgt, wird auf Ende des vierten Monates gekündigt. Pro Zahlungsaufforderung kann eine Gebühr von 30.- verrechnet werden.

Die Daten des Mahnwesens werden laufend an der Verwaltungssitzung kommuniziert. *