3.2.2. Die Verwaltungssitzung

Gespeichert von Schuefi am Di., 06.10.2020 - 06:29

Die Verwaltungssitzung findet einmal monatlich statt und ist öffentlich. Stimm- bzw. Entscheidungsberechtigt sind folgende Positionen mit je einer Stimme (insgesamt 7 Stimmen, Entscheid der VV vom 13.03.2023):
- Präsidium
- Aktuariat
- Kasse
- Mietwesen
- Baugruppe
- Öffentlicher Teil
- MieterInnen

Der Verwaltung unterstehen in erster Linie alle wirtschaftlichen und betrieblichen Belange. Die Beschlüsse der Verwaltung werden von den Verwaltungsmitgliedern mit einfachem Mehr gefällt. Gegen Verwaltungsbeschlüsse kann an der VV rekurriert, bzw. deren nochmalige Diskussion verlangt werden.

Über ihre Arbeit gibt die Verwaltung den Vereinsmitgliedern monatlich schriftlichen Bericht in Form eines Protokolls.

Kompetenzen und Pflichten der Verwaltung

Die Verwaltung hat dieselben Aufgaben bezüglich der Kulturfabrik, welche üblicherweise eine Liegenschaftsverwaltung innehat.

Insbesondere hat die Verwaltung folgende Pflichten:

a) Führung der laufenden Geschäfte

b) Buchhaltung des TräVe

c) Erstellen eines Rechenschaftsberichts, einer Jahresrechnung und eines Budgets mit Antrag an die VV

d) Koordination von Gebäudeunterhalt und -sanierung

e) Einberufung, Leitung und Protokollierung der VV

f) Nachführen des Kulti-Handbuches und entsprechende Antragsstellung an die VV

g) Vertretung der Interessen des TräVe nach Aussen

h) Alle Angelegenheiten, die ihr von der VV zur Erledigung zugewiesen werden. Pflichtenhefte erstellen, anpassen, besprechen und über Anstellungsverhältnisse entscheiden. Auch obliegt der Verwaltung die Beaufsichtigung aller bezahlten Jobs.

i) Verlässliche Erledigung der Pflichten laut den Stellenbeschrieben und sinnvoller Erweiterung derselben

 

Zur Erfüllung oben genannter Pflichten erhält die Verwaltung folgende Kompetenzen:

j) Verfügen über Beträge von max. 5000.- CHF pro Geschäft ohne VV-Beschluss, nach Überprüfung der vorhandenen Mittel

k) Aussprechen von Kündigungsandrohungen und Kündigungen im Rahmen des Mietrechts

l) Autorisieren von Personen, die Hausverbote aussprechen können

m) Die Verwaltung bestimmt vier ihrer Mitglieder, welche kollektiv zu Zweien zeichnungsberechtigt sind (bei Post, Bank, etc.). Stand Juli 2015: Dominique Meili, Rahel Pfister, Dominic Schaufelberger, Sebastian Utzni. Zurzeit will die ZKB dass zwei Mitglieder je einzeln zeichnungsberechtigt sind (Dominique Meili, Dominic Schaufelberger).

 

Nur an den offiziellen Sitzungsdaten werden Verwaltungs-Entscheide getroffen. Es ist nicht zulässig, dass sich ausserhalb der Sitzungstermine einzelne Verwaltungsmitglieder treffen, um scheinbar belanglose Entscheide im Alleingang zu fällen.