7.2.2. Kommunikation mit der Fachstelle Lärmschutz des Kantons Zürich

Gespeichert von Schuefi am Di., 06.10.2020 - 08:49

Die Fachstelle ist zuständig für die Umsetzung der Schall- und Laser-Verordnung (SLV). Ihr sind alle Veranstaltungen zu melden, bei denen die Schallpegel 93 dB (A) überschreiten oder Laserlichter verwendet werden. Verantwortlich für diese Meldungen sind die jeweilig veranstaltenden Vereine/Organisationen. Regelmässige Events können für jeweils ein Jahr angemeldet werden. Fehlende Anmeldungen werden von Amts wegen dem Gastgewerbepatent-Inhabenden zur Last gelegt.